Ziel ist es dem Handwerker noch mehr Sicherheit bei der Verwendung von Novopress Produkten zu geben und die Abwicklung im Schadensfall möglichst einfach zu gestalten.
Berechtigt für die Leistungen aus der Vereinbarung mit dem ZVSHK sind alle in die Handwerksrolle eingetragenen selbständigen Handwerker/Handwerksfirmen, soweit sie zum Zeitpunkt des Schadensfalles Mitglied der für ihren Betriebssitz zuständigen Innung der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche sind und diese einem dem ZVSHK angeschlossenen Landesinnungsverband angehören.
Die Vorteile der HÜV 2.0 gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung sind, dass nicht zwischen einem großen oder kleinen Werkvertrag differenziert wird. Der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb die Ansprüche aus der neuen HÜV 2.0 unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebes innerhalb von 5 Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung. Zudem schafft der ZVSHK einen komplett digitalen Schadensmeldeprozess, der das Prozedere im Schadenfall vereinfacht und beschleunigt.
Novopress – erster Werkzeughersteller schließt Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 mit dem ZVSHK
Über uns
Novopress verfügt über internationale Servicepartner, die regelmäßig geschult werden und sämtliche Reparaturen mit Original-Ersatzteilen durchführen. Hier werden auch jährliche Wartungen angeboten, durch die sich die Garantiezeit Ihres Werkzeuges verlängern kann!
Unsere Produktsparten:
Rohrverbindungstechnik
Crimptechnik